Mein Honorar für einen visuellen Vorentwurf hängt ab von der Bausumme Ihres geplanten Hauses, die Sie ganz einfach berechnen können. Zur Vereinfachung vereinbare ich mit meinen Bauherren nachfolgende Berechnung des Honorars für einen exklusiven visuellen Vorentwurf.
1. Wie groß soll Ihr Haus sein?
Zum Beispiel: Einfamilienhaus (mittlerer Anspruch) mit großzügigem Wohn- und Essbereich, Küche, drei Schlafzimmern und zwei Bädern im mittleren Architekturanspruch = Gesamtwohnfläche ca. 150 Quadratmeter.
2. So berechnen Sie überschlagsmäßig die Bausumme
Die Bausumme ermittelt sich, indem die Wohnfläche mit 1.600 Euro multipliziert wird. Berechnung: 150 qm x 1.600 Euro = 240.000 Euro Baukosten (inklusive Mwst.). In diesen Baukosten sind nicht enthalten: Baunebenkosten, Erschließungskosten und Außenanlagen.
3. Daraus ergibt sich ein Gesamthonorar
Für die Gesamtleistungen wird ein Mindestsatz von ca. 10 % auf alle Leistungen angesetzt. Bei einer Netto-Bausumme von rund 240.000 Euro ergibt sich daraus ein Gesamthonorar (für alle Leistungen) von ca. 24.000 Euro.
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